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GemeinnützigkeitDas Finanzamt Regensburg hat uns am 17.03.2010 per vorläufiger Bescheinigung (AZ 244/110/80745 K05) mitgeteilt, dass unser Verein, die Körperschaft "spot - Verein zur Schaffung einer Skatehalle und zur Förderung der Jugend- und Sportkultur Regensburg" nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient und zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört. Damit können wir unseren Geld- und Sachspendern eine Spendenquittung ausstellen. |
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